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Wichtige Information für alle Hamburger Eltern:

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Trotz Ganztagsschule darf Ihr Kind nach wie vor seinen privaten Musik- unterricht aufsuchen - und zwar auch außerhalb der Schule!

Die Ganztagsschule hat für Eltern und ihren Nachwuchs etliche Veränderungen zur Folge. Dies betrifft weitaus mehr Dinge, als das Mittagessen in der Schulkantine, die Haus- aufgabenhilfe, das Sporttraining, die Theater- bzw. Schach - AG, oder den Schulchor. Die Palette an zusätzlichen attraktiven Freizeitaktivitäten, die innerhalb des Ganztags angeboten wird, wächst kontinuierlich. Jede Schule hat den Ehrgeiz, gerade hier ihr eigenes Profil zu entwickeln. Nicht selten geben  auch spezielle Möglichkeiten der musikalischen Förderung den Ausschlag, sich für eine Schule mit einem entsprechendem Angebot zu entscheiden, denn: Musik macht schlau!

Immer mehr Schulen bieten musikalische Projekte an. Dem Senat liegt sehr daran, diese in Form von Kooperationen weiter auszubauen. Ein Novum: Gerade hier sollen zunehmend auch private Musikschulen und private Musikpädagogen mit einbezogen werden. Dies klingt auf den ersten Blick verlockend und vielversprechend: Flöten - , Klavier - oder Gitarrenstunde, erteilt von privaten Pädagogen, am Nachmittag in der Schule - prima! Zudem: Wer schickt schon seine siebenjährige Tochter, nach der Rückkehr aus der Schule ab 17.00 Uhr oder gar noch später, zum privaten Musikunterricht aus dem Haus?

Im Fokus der behördlichen Förderung steht jedoch nicht der Einzelunterricht, sondern der Unterricht in Großgruppen. Auf langjährig gewachsene Schüler / Lehrer - Bindungen verzichten Familien dann schnell - zumal der Eindruck entsteht, dass privater Musikunterricht im Rahmen des Ganztags ohnehin nur noch innerhalb der Schule möglich sei. Hier droht ein Stück individueller musikalischer Förderung allmählich zu verschwinden. Diese Entwicklung kann vom Einsatz einzelner privater Musiklehrer an den Schulen nicht aufgefangen werden. Hinzu kommt: Ausgerechnet für diese nach wie vor unverzichtbare Unterrichtsform sind die Schulen räumlich sowie personell kaum ausgelegt - woran sich auch langfristig realistischerweise nichts ändern wird.

Fällt daher privater individueller Musikunterricht in Zukunft dem neuen Ganztag zum Opfer?

Hierzu die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Frau Karin Priens (CDU), der schulpolitischen Sprecherin ihrer Fraktion, (Drs. 20/11023) zur Frage Nr. 14:

"Haben Schülerinnen und Schüler im Rahmen von GBS oder GTS auch die Möglichkeit, Angebote von Musikschullehrern außerhalb der Schule wahrzunehmen?

Wenn ja, in welchem Umfang an welchen Schulen?"

Die Antwort des Senats:

"Ja, dies liegt in der Entscheidung der Erziehungsberechtigten. Der Umfang außerschulischen privaten Musikunterrichts wird von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erhoben."

Zu bezweifeln ist, ob die Eltern hier wirklich genügend aufgeklärt und über ihre Rechte informiert sind. Die Senatsauskunft ist von daher außerordentlich hilfreich. Nichts gegen musikalische Kooperationen und Projekte! Nach wie vor sind es jedoch ausschließlich die Eltern, die darüber entscheiden, ob sie ihre Kinder - wie bisher - nachmittags zu ihrem privaten Musikunterricht schicken wollen. Dies ist im Rahmen der offenen Ganztagsschule während der nicht verpflichtenden Angebote möglich. Seitens der Bildungsbehörde gibt es hier keine Probleme. Ohne Frage: Eine gute Nachricht für viele Familien!
 
Schon bei bei der Anmeldung sollten Eltern jedoch nachfragen, ob es sich um eine offene oder um eine gebundene Ganztagsschule handelt. Die gebundene Form sieht Unterricht für alle Schüler täglich verpflichtend bis 16.00 Uhr vor - was vielen Eltern oft zunächst gar nicht bekannt ist. Dies sollte allerdings rechtzeitig bedacht werden, um spätere böse Überraschungen auszuschließen.
 
Die zitierte Senatsdrucksache ich öffentlich und über das Internet jedermann frei zugänglich.